Nicht vergessen, WIR vermessen!
ÖbV Dipl. Ing ( FH) Karl Heinz Förderer - Tullastr. 19 - 69126 Heidelberg - Fon: 06221/3641-0 - Fax: 06221/3641-20 - Email: Vermessung@khfoerderer.de
Katastervermessungen
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf das Büro Förderer
Katastervermessung aller Art durchführen. Zu diesen gehören Zerlegungen,
Verschmelzungen, Grenzfeststellungen und Gebäudeaufnahmen.
1. Schritt: Planung
- Planung des bestmöglichen Verlaufes der neuen Grenze
- Prüfung der baurechtlichen Verhältnisse nach Wegfall der Teilungsgenehmigung
- Berechnung der günstigsten Gebühr nach der Gebührenordnung
2. Schritt: Ausführung
Ausführung der Zerlegung, Verschmelzung oder Grenzfeststellung mit Abgabe beim zuständigen Vermessungsamt.
Sie erhalten dann eine Benachrichtigung vom Grundbuchamt, wenn der Veränderungsnachweis in das Grundbuch übernommen werden kann.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im BdVI