Nicht vergessen, WIR vermessen!
ÖbV Dipl. Ing ( FH) Karl Heinz Förderer - Tullastr. 19 - 69126 Heidelberg - Fon: 06221/3641-0 - Fax: 06221/3641-20 - Email: Vermessung@khfoerderer.de
Schnurgerüstabnahme
Für eine Neubaumaßnahme ist eine genaue Lagebestimmung des Gebäudes nach dem Ausheben der Baugrube erforderlich. Diese Schnurgerüstabnahme muss der Baurechtsbehörde zur Baugenehmigung vorgelegt werden.
Unser Leistungsspektrum für eine Schnurgerüstabnahme:
- Antrag der Haus- bzw. Kellerachsen auf dem Schurgerüst
- Antrag der Höhenkode nach der Werksplanung
- Fertigen einer Schnurgerüstbescheinigung und eines Meßprotokolls
- Weiterleiten des Protokolls und der Bescheinigung an die zuständige Baubehörde
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im BdVI