Nicht vergessen, WIR vermessen!
 ÖbV Dipl. Ing ( FH) Karl Heinz Förderer - Tullastr. 19 - 69126 Heidelberg - Fon: 06221/3641-0 - Fax: 06221/3641-20 - Email: Vermessung@khfoerderer.de
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Schnurgerüstabnahme
Für eine Neubaumaßnahme ist eine genaue Lagebestimmung des Gebäudes nach dem Ausheben der Baugrube erforderlich. Diese Schnurgerüstabnahme muss der Baurechtsbehörde zur Baugenehmigung vorgelegt werden.
Unser Leistungsspektrum für eine Schnurgerüstabnahme:


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